Ähnlich wie ein Arbeitnehmer in seiner Firma darf auch eine Schülerin/ein Schüler nicht unentschuldigt fehlen. Erkrankt eine Schülerin/ein Schüler oder tritt ein familiärer Notfall ein, ist es wichtig, die Klassenlehrperson zeitnah zu informieren. Nutzen Sie dazu die KLAPP-APP/Portal (Stiftsymbol/neu -> neue Absenz -> Datum erfassen) oder Sie rufen bis um 8.00 Uhr ins Lehrerzimmer an.
Neben Entschuldigungen kann bei wichtigen Anlässen ein Antrag auf eine Beurlaubung vom Schulunterricht gestellt werden. Handelt es sich dabei nur um eine kurze Beurlaubung, genügt es meist, sich schriftlich an die Klassenlehrerin zu wenden, bei längeren Beurlaubungen muss der Antrag bei der Schulleitung gestellt werden.