Kindergarten

Im Schuljahr 2023/24 besuchen 27 Kinder die 2 Abteilung des Kindergartens.

Eintritt in den Kindergarten

Der Kindergarten ist im Aargau Teil der Volksschule. Er dauert zwei Jahre und ist für alle Kinder obligatorisch. Der Kindergarten fördert die Entwicklung der Wahrnehmungs-, Ausdrucks- und Gemeinschaftsfähigkeit des Kindes und schafft die Voraussetzungen für das schulische Lernen. Neu stehen Ressourcen zur heilpädagogischen Unterstützung zur Verfügung, dass heisst, dass die schulische Heilpädagogin auch im Kindergarten tätig ist.

Seit dem Schuljahr 2014/15 gilt der 31. Juli als Stichtag.

Urlaubsregelung: Für den obligatorischen Kindergarten gelten die gleichen Urlaubs- und Dispensationsreglungen wie bei der Volksschule (§38 Schulgesetz). Der Besuch des Unterrichts ist verpflichtend, Urlaub ausserhalb der Schulferienzeiten kann die Schulpflege nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gewähren.